Zur Startseite

NEXO Ratgeber

Prämienverbilligung: Anspruch und Antrag in der Schweiz

Erfahren Sie, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, wie Sie sie beantragen und welche kantonalen Stellen zuständig sind. Praktische Hinweise für Privathaushalte.

Person erhält Unterstützung bei einer NEXO-Frage
Alle Ratgeber

Aktualisiert am 01.10.2026 · 4 Min. Lesezeit · NEXO REPORT Redaktion

Was ist die Prämienverbilligung?

Die Prämienverbilligung ist ein Beitrag der öffentlichen Hand, der Haushalten mit bescheidenen finanziellen Mitteln hilft, die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) zu tragen. Der Kanton übernimmt dabei einen Teil der monatlichen Prämie.

Die Prämienverbilligung wird nicht direkt an Sie ausbezahlt, sondern an Ihre Krankenkasse überwiesen. Dadurch reduziert sich Ihre monatliche Prämienrechnung.

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?

Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Vermögen und Ihrer familiären Situation ab. Die genauen Voraussetzungen legen die Kantone fest. Sie können sich bei Ihrer kantonalen Stelle über die geltenden Grenzen informieren.

Grundsätzlich richtet sich die Prämienverbilligung an Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Dazu zählen beispielsweise Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner oder Personen mit tiefem Einkommen.

  • Die Prämienverbilligung gilt nur für die Grundversicherung, nicht für Zusatzversicherungen.
  • Auch Personen mit einer schweizerischen Rente, die in einem EU-/EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich leben, können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch haben.

Wie beantragen Sie die Prämienverbilligung?

Die Prämienverbilligung wird nicht automatisch gewährt. Sie müssen sie bei der zuständigen Stelle Ihres Kantons beantragen. Die Antragsformulare und Fristen finden Sie auf der Website Ihrer kantonalen Behörde oder unter [www.priminfo.admin.ch](https://www.priminfo.admin.ch).

Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Dazu gehören in der Regel Einkommens- und Vermögensnachweise sowie Angaben zu Ihrer familiären Situation.

  • Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Reichen Sie den Antrag daher frühzeitig ein.
  • Einige Kantone verlangen, dass Sie den Antrag jährlich neu stellen. Informieren Sie sich bei Ihrer kantonalen Stelle über die geltenden Regelungen.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Die erforderlichen Unterlagen können je nach Kanton variieren. In der Regel werden folgende Dokumente verlangt:

  • Nachweis über Ihr Einkommen (z. B. Lohnausweis, Steuerbescheid, Rentenbescheid).
  • Nachweis über Ihr Vermögen (z. B. Kontoauszüge, Wertschriftenverzeichnis).
  • Angaben zu Ihrer familiären Situation (z. B. Familiengrösse, Anzahl Kinder).
  • Kopie Ihrer Krankenversicherungspolice oder Prämienrechnung.

Wiederkehrende Prüfung und Änderungen

Die Prämienverbilligung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Danach müssen Sie gegebenenfalls einen neuen Antrag stellen. Informieren Sie Ihre kantonale Stelle unverzüglich über Änderungen Ihrer finanziellen oder familiären Situation, da diese Auswirkungen auf Ihren Anspruch haben können.

Beispiele für meldepflichtige Änderungen sind:

  • Änderungen Ihres Einkommens oder Vermögens.
  • Änderungen in der Familiengrösse (z. B. Geburt eines Kindes, Auszug eines Kindes).
  • Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz.

Prämienvergleich vor dem Antrag

Bevor Sie die Prämienverbilligung beantragen, lohnt es sich, die Prämien der verschiedenen Krankenkassen zu vergleichen. Die Prämien können je nach Krankenkasse und gewähltem Versicherungsmodell unterschiedlich hoch ausfallen.

Auf [www.priminfo.admin.ch](https://www.priminfo.admin.ch) finden Sie einen Prämienrechner, mit dem Sie die Prämien der Grundversicherung für Ihren Wohnort und Ihr Alter vergleichen können. So können Sie eine günstigere Krankenkasse wählen und Ihre Prämienkosten senken.

Zuständige Stellen in den Kantonen

Die Prämienverbilligung wird von den Kantonen verwaltet. Jeder Kanton hat eine eigene zuständige Stelle, an die Sie sich wenden können. Eine Übersicht der kantonalen Stellen mit Adressen und Kontaktdaten finden Sie unter [www.priminfo.admin.ch](https://www.priminfo.admin.ch).

NEXO REPORT – Ihr digitaler Finanzbegleiter

NEXO REPORT unterstützt Sie bei der Verwaltung Ihrer persönlichen Finanzen. Mit der Web-App behalten Sie den Überblick über Ihre Budgets, Verträge und Zahlungen. Sie können QR-Rechnungen einlesen, Zahlungsdateien für Ihr E-Banking erstellen und Ihre Dokumente sicher verwalten – ohne Zugriff auf Ihr Bankkonto.

NEXO REPORT ist kostenlos nutzbar. Erweiterte Funktionen stehen im Plus-Plan zur Verfügung.

Ihre Finanzen im Blick mit NEXO

Budget, Rechnungen, Fristen und Dokumente an einem Ort – kostenlos starten.

Kostenlos starten

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Stand: 01.10.2026.