Maximalbeträge 2026
Die Beträge für die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) bleiben für das Steuerjahr 2026 gegenüber 2025 unverändert:
- Mit Pensionskasse (2. Säule): höchstens CHF 7'258 pro Jahr
- Ohne Pensionskasse: höchstens 20 % des Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288 pro Jahr
Warum sich die Einzahlung lohnt
Einzahlungen in die Säule 3a können Sie bis zum Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wie viel Steuern Sie dadurch sparen, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Wohnort und Ihrem Zivilstand ab – je höher der Grenzsteuersatz, desto grösser die Ersparnis.
Das Geld ist dafür gebunden: Es kann grundsätzlich erst frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter bezogen werden. Ausnahmen gelten unter anderem für Wohneigentum, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder das definitive Verlassen der Schweiz.
Stichtag Ende Jahr
Für den Abzug im Steuerjahr 2026 muss die Einzahlung bis Ende 2026 auf dem 3a-Konto gutgeschrieben sein. Viele Anbieter nennen dafür frühere Stichtage, etwa für Zahlungen am Schalter. Überweisen Sie deshalb nicht erst am letzten Tag.
Beträge über dem Maximum sind steuerlich nicht abzugsfähig. Wer im Laufe des Jahres einzahlt, sollte den Stand vor der letzten Zahlung prüfen.
Regelmässig statt auf einmal
Ein Dauerauftrag verteilt die Einzahlung über das Jahr – bei CHF 7'258 sind das rund CHF 605 pro Monat. So entsteht Ende Jahr kein Engpass, und das Budget bleibt planbar.
In NEXO REPORT zählt das Sparziel «Säule 3a» alle 3a-Buchungen des Jahres, auch importierte, und zeigt, wie viel bis zum Maximum noch fehlt.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Vorsorgeberatung. Massgebend sind die Regeln der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Ihres Kantons und Ihres 3a-Anbieters.
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Steuern berechnenQuellen
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Stand: 27.09.2026.

