Warum Belege sammeln?
Eine gut vorbereitete Steuererklärung spart Zeit und vermeidet Nachfragen der Steuerbehörde. Wer Belege das ganze Jahr über systematisch sammelt, hat alle notwendigen Unterlagen griffbereit und kann mögliche Abzüge korrekt geltend machen.
Fehlende Belege können dazu führen, dass Sie auf steuerliche Vorteile verzichten müssen. Daher lohnt es sich, von Anfang an Ordnung zu halten.
Lohnausweis und Einkommensnachweise
Der Lohnausweis ist eines der wichtigsten Dokumente für Ihre Steuererklärung. Er wird in der Regel von Ihrem Arbeitgeber ausgestellt und enthält Angaben zu Ihrem Brutto- und Nettoeinkommen sowie zu Sozialabzügen.
Falls Sie mehrere Einkommensquellen haben, z. B. aus selbstständiger Tätigkeit oder Mieteinnahmen, benötigen Sie auch dafür entsprechende Nachweise.
Säule 3a und Vorsorge
Einzahlungen in die Säule 3a können steuerlich geltend gemacht werden. Die maximalen Beträge für das Jahr 2026 betragen:
CHF 7 258, wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind.
20 % Ihres Erwerbseinkommens, höchstens jedoch CHF 36 288, wenn Sie keiner Pensionskasse angehören.
Die Bank oder Versicherung stellt Ihnen eine Bescheinigung über Ihre Einzahlungen aus. Diese sollten Sie aufbewahren.
Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten
Die bezahlten Krankenkassenprämien können in der Steuererklärung abgezogen werden. Bewahren Sie die jährliche Prämienrechnung oder die Bestätigung Ihrer Krankenkasse auf.
Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Gesundheitskosten, wie z. B. Zahnarztrechnungen oder Kosten für Medikamente, geltend gemacht werden. Hierfür benötigen Sie die entsprechenden Rechnungen.
Berufsauslagen und Weiterbildung
Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen, können oft steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören z. B. Fahrtkosten, Berufskleidung oder Fachliteratur. Halten Sie alle relevanten Belege fest.
Auch Ausgaben für Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, können abzugsfähig sein. Dazu zählen Kursgebühren, Lehrmittel oder Reisekosten.
Spenden und gemeinnützige Zuwendungen
Spenden an gemeinnützige Organisationen können in der Steuererklärung angegeben werden. Die Organisation stellt Ihnen in der Regel eine Spendenbescheinigung aus, die Sie aufbewahren sollten.
Achten Sie darauf, dass die Organisation als gemeinnützig anerkannt ist, um den Abzug geltend machen zu können.
Kantonale Unterschiede beachten
Die Regeln für die Steuererklärung können je nach Kanton variieren. Massgebend ist die Wegleitung Ihres Wohnkantons, die Sie bei der zuständigen Steuerbehörde oder online finden.
Informieren Sie sich frühzeitig über kantonale Besonderheiten, um keine Abzüge zu verpassen.
Digitale Hilfe bei der Organisation
Um den Überblick über Ihre Belege zu behalten, können Sie digitale Tools nutzen. Die Web-App NEXO REPORT bietet eine strukturierte Ablage für Rechnungen, Dokumente und steuerrelevante Unterlagen, sodass Sie alles an einem Ort griffbereit haben.
Belege das ganze Jahr sammeln
NEXO ordnet Säule 3a, Prämien und Abzüge im Steuerprofil – bereit fürs amtliche Portal.
Kostenlos startenAllgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Stand: 27.09.2026.

