Was ist die AHV und warum wird abgezogen?
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die erste Säule der Schweizer Sozialversicherungen. Sie sichert Ihnen im Alter oder bei Verlust eines Elternteils oder Ehepartners ein Einkommen. Die AHV wird durch Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert – diese werden direkt vom Lohn abgezogen.
Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die heutigen Beiträge finanzieren die aktuellen Renten. So profitieren Sie später von den Beiträgen der nächsten Generation.
Wer zahlt die AHV-Beiträge?
Die AHV-Beiträge werden je zur Hälfte von Ihnen als Arbeitnehmende und von Ihrem Arbeitgeber getragen. Der Arbeitgeber zieht Ihren Anteil direkt vom Bruttolohn ab und überweist den Gesamtbetrag (Ihr Anteil plus Arbeitgeberanteil) an die Ausgleichskasse.
Bei einer Nettolohnvereinbarung übernimmt der Arbeitgeber zusätzlich Ihren Anteil. In diesem Fall wird der übernommene Betrag zum Nettolohn hinzugerechnet, um den Bruttolohn für die Abrechnung zu ermitteln.
Wie hoch ist der AHV-Abzug?
Der AHV-Beitragssatz beträgt aktuell 10,6 % des massgebenden Lohns. Davon tragen Sie als Arbeitnehmende 5,3 %, die andere Hälfte übernimmt Ihr Arbeitgeber.
Der Abzug erfolgt auf dem gesamten Bruttolohn, sofern dieser über der jährlichen Freigrenze liegt. Besondere Regelungen gelten für geringfügige Einkommen oder in bestimmten Kantonen – informieren Sie sich bei Ihrer Ausgleichskasse.
Ab wann und bis wann sind Sie beitragspflichtig?
Sobald Sie erwerbstätig sind, beginnt die Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Nichterwerbstätige zahlen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge.
Die Beitragspflicht endet nicht automatisch mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Sie besteht weiter, solange Sie erwerbstätig sind. Die Höhe der Beiträge richtet sich dann nach Ihrem Einkommen.
Wo sehen Sie den AHV-Abzug auf der Lohnabrechnung?
Auf Ihrer Lohnabrechnung wird der AHV-Abzug meist unter den Sozialversicherungsabzügen aufgeführt. Er ist separat ausgewiesen und beträgt 5,3 % Ihres Bruttolohns.
Zusätzlich sehen Sie oft den Arbeitgeberanteil, der ebenfalls 5,3 % beträgt. Der Gesamtbetrag von 10,6 % wird an die Ausgleichskasse überwiesen.
- Prüfen Sie, ob der Abzug korrekt berechnet wurde: Bruttolohn × 5,3 % = Ihr AHV-Anteil.
- Falls Sie unsicher sind, nutzen Sie den Online-Rechner der Informationsstelle AHV/IV für eine Kontrolle.
Was passiert mit Ihren Beiträgen?
Ihre AHV-Beiträge fliessen in den AHV-Ausgleichsfonds. Dieser gleicht kurzfristige Einnahmeschwankungen aus und sichert die Auszahlung der Renten.
Die Beiträge werden nicht individuell angespart, sondern direkt für die Finanzierung der aktuellen Renten verwendet. Ihr späterer Rentenanspruch hängt von der Anzahl Beitragsjahre und der Höhe Ihres durchschnittlichen Einkommens ab.
Fragen oder Unstimmigkeiten?
Falls Sie Fragen zu Ihrem AHV-Abzug haben oder Unstimmigkeiten auf Ihrer Lohnabrechnung feststellen, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder direkt an die zuständige Ausgleichskasse.
Sie können auch einen Kontoauszug Ihres individuellen AHV-Kontos bestellen, um Ihre Beitragsjahre und die erfassten Einkommen zu überprüfen.
- Kontaktieren Sie die Informationsstelle AHV/IV für allgemeine Fragen: [www.ahv-iv.ch](https://www.ahv-iv.ch).
- Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Ausgleichskasse.
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- Arbeitgebende/Arbeitnehmende | Online-Rechner | Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) | Sozialversicherungen | Informationsstelle AHV/IV
- Nettolohn / Bruttolohn | Online-Rechner | Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) | Sozialversicherungen | Informationsstelle AHV/IV
- Allgemeines | Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) | Sozialversicherungen | Informationsstelle AHV/IV
- Informationsstelle AHV/IV
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Stand: 02.10.2026.

