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NEXO Ratgeber

Vom Brutto- zum Nettolohn: Welche Abzüge es in der Schweiz gibt

Erfahren Sie, welche Abzüge vom Bruttolohn in der Schweiz üblich sind und wie sich Ihr Nettolohn zusammensetzt.

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Aktualisiert am 05.10.2026 · 3 Min. Lesezeit · NEXO REPORT Redaktion

Einleitung

In der Schweiz wird der Lohn in der Regel als Bruttolohn vereinbart. Dieser Betrag ist jedoch nicht identisch mit dem Geld, das schliesslich auf Ihr Konto überwiesen wird. Verschiedene Abzüge reduzieren den Bruttolohn und ergeben den Nettolohn. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Abzüge und deren Berechnungsgrundlagen.

AHV/IV/EO-Beiträge

Ein zentraler Abzug sind die Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO). Diese Sozialversicherungen sind obligatorisch und werden sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmenden getragen.

Der Arbeitnehmeranteil beträgt 5,3 % des Bruttolohns. Dieser Betrag wird direkt vom Lohn abgezogen und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die zuständige Ausgleichskasse überwiesen.

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sichert Arbeitnehmende gegen den Verlust des Einkommens bei Arbeitslosigkeit ab. Der Beitragssatz beträgt insgesamt 2,2 % des Bruttolohns, wobei Arbeitnehmende und Arbeitgeber je die Hälfte tragen. Für Arbeitnehmende ergibt sich somit ein Abzug von 1,1 % des Bruttolohns.

Für Löhne über einem bestimmten Betrag (aktuell 148’200 Franken pro Jahr) wird ein reduzierter Beitragssatz von 1 % fällig, der ebenfalls hälftig aufgeteilt wird.

Pensionskasse (BVG)

Die berufliche Vorsorge (BVG) ist ein weiterer obligatorischer Abzug, der der Altersvorsorge dient. Die Beiträge an die Pensionskasse hängen vom Alter der Arbeitnehmenden und vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse ab.

In der Regel steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter, da die Ansparphase kürzer wird. Die genauen Sätze und Berechnungsgrundlagen finden Sie im Vorsorgereglement Ihrer Pensionskasse oder in Ihrem Arbeitsvertrag.

Nichtberufsunfallversicherung (NBU)

Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) deckt Unfälle ab, die ausserhalb der Arbeitszeit passieren. Die Prämien für die NBU werden in der Regel vom Arbeitnehmenden getragen und direkt vom Lohn abgezogen.

Die Höhe der Prämie variiert je nach Branche und Versicherer. Sie wird als Prozentsatz des Bruttolohns berechnet, wobei der genaue Satz im Vertrag oder in den AGB festgelegt ist.

Quellensteuer

Für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) wird in der Schweiz häufig die Quellensteuer erhoben. Diese Steuer wird direkt vom Bruttolohn abgezogen und an die zuständige Steuerbehörde überwiesen.

Die Höhe der Quellensteuer hängt vom Bruttolohn, vom Zivilstand und vom Wohnkanton ab. Die genauen Sätze und Berechnungsgrundlagen können bei der zuständigen Steuerbehörde oder im Arbeitsvertrag eingesehen werden.

Weitere mögliche Abzüge

Neben den genannten Abzügen können je nach Situation weitere Beträge vom Bruttolohn abgezogen werden. Dazu gehören beispielsweise Beiträge für Krankentaggeldversicherungen, Sparbeiträge für die Säule 3a oder andere vertraglich vereinbarte Leistungen.

Die genauen Abzüge und deren Höhe sind im Arbeitsvertrag, in den AGB oder in separaten Vereinbarungen geregelt.

Nettolohn berechnen

Um Ihren Nettolohn zu berechnen, ziehen Sie alle oben genannten Abzüge von Ihrem Bruttolohn ab. Da einige Abzüge wie die Pensionskassenbeiträge oder die Quellensteuer individuell variieren, empfiehlt es sich, die genauen Beträge in Ihrem Lohnausweis oder Arbeitsvertrag nachzuschlagen.

Mit der Web-App NEXO REPORT können Sie Ihre persönlichen Finanzen und Lohnabrechnungen übersichtlich verwalten. So behalten Sie den Überblick über Ihre Abzüge und den effektiven Nettolohn.

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Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Stand: 05.10.2026.