Was ist ein Freizügigkeitskonto?
Ein Freizügigkeitskonto dient der Verwaltung von Guthaben aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule), wenn Sie Ihre Arbeitsstelle wechseln oder vorübergehend nicht erwerbstätig sind. Das Guthaben bleibt so in der 2. Säule erhalten und wird weiter verzinst.
Das Konto wird bei einer Bank oder einer Freizügigkeitseinrichtung eröffnet. Es ist nicht an einen Arbeitgeber gebunden und ermöglicht Ihnen, das Vorsorgeguthaben zwischen verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen zu übertragen.
Wann lohnt sich ein Freizügigkeitskonto?
Ein Freizügigkeitskonto ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Arbeitsstelle verlassen und das Guthaben aus der beruflichen Vorsorge nicht direkt in die neue Vorsorgeeinrichtung Ihres Arbeitgebers übertragen können oder möchten.
Es eignet sich auch, wenn Sie vorübergehend nicht erwerbstätig sind, z. B. während einer Weiterbildung, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit. So bleibt Ihr Vorsorgeguthaben geschützt und wird weiter verzinst.
Wie eröffne ich ein Freizügigkeitskonto?
Sie können ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder einer Freizügigkeitseinrichtung eröffnen. Die Wahl der Einrichtung liegt bei Ihnen, sofern diese im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen ist.
Nach der Eröffnung müssen Sie das Guthaben von Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung auf das neue Konto übertragen lassen. Die Übertragung erfolgt in der Regel innert weniger Wochen.
Was passiert mit dem Guthaben?
Das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto bleibt Teil Ihrer beruflichen Vorsorge und wird weiter verzinst. Die Verzinsung wird von der jeweiligen Einrichtung festgelegt.
Sie können das Guthaben später in eine neue Vorsorgeeinrichtung übertragen, z. B. wenn Sie eine neue Arbeitsstelle antreten. Alternativ können Sie es bei der Pensionierung beziehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann kann ich das Guthaben beziehen?
Das Guthaben aus der beruflichen Vorsorge kann in der Regel frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter bezogen werden, sofern Sie nicht mehr erwerbstätig sind. Das genaue Pensionierungsalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
Ein vorzeitiger Bezug ist möglich, wenn Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ins Ausland auswandern. In diesen Fällen müssen Sie die Voraussetzungen gemäss den kantonalen und bundesrechtlichen Bestimmungen prüfen.
Steuern und Freizügigkeitskonto
Das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto unterliegt während der Laufzeit keiner Einkommenssteuer. Erst bei der Auszahlung wird das Kapital als Einkommen besteuert.
Die Besteuerung erfolgt separat von anderen Einkünften und zu einem reduzierten Steuersatz. Die genauen Regelungen hängen von Ihrem Wohnkanton ab.
Unterschied zur 3. Säule
Das Freizügigkeitskonto gehört zur 2. Säule und dient der Verwaltung von Guthaben aus der beruflichen Vorsorge. Es ist nicht mit der 3. Säule (gebundene Vorsorge, Säule 3a) zu verwechseln.
Die 3. Säule ist eine freiwillige Vorsorge, in die Sie jährlich einen bestimmten Betrag einzahlen können. Die Einzahlungen sind steuerlich abzugsfähig, unterliegen jedoch jährlichen Höchstbeträgen.
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Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Stand: 12.10.2026.

